Förderbanken - eine besondere Welt für Unternehmen?

Förderbanken: was sind das und wer kann dort Fördermittel bekommen und welche Fördermittel. Wie kommt man durch den Fördermitteldschungel bzw. wo ist der Startpunkt?

Gleich vorweg: Aufgrund der Menge an Fördermitteln, sehen wir uns in diesem Artikel im Schwerpunkt „nur“ die Fördermittel man, die auf Basis von Rückzahlungen vergeben werden. Viele nennen diese Mittel auch „Förderkredite“. Die Strukturen zum Thema „Zuschüsse“ und somit „nicht rückzahlbare Mittel“ oder auch „geschenktes Geld vom Staat“ beleuchtet ein anderer Artikel im Detail.

 

Beginnen wir mit den Fördermittelbanken: Förderbanken sind Unternehmen zwischen Staat und Wirtschaft. Förderbanken sind Kreditinstitute, also Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und nach bankaufsichtsrechtlichen Regeln arbeiten. Sie sind ein Instrument staatlicher Wachstums- und Strukturpolitik.

Die Ziele dieser Wachstums- und Strukturpolitik sind folgende

  • Die Beeinflussung der langfristigen Entwicklungstrends der Wirtschaft
  • Die Vermeidung bzw. Überwindung von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht stören
  • Die Abschwächung bzw. sozial verträgliche Ausgestaltung der negativen Veränderungen bzw. Entwicklungen, die durch neue Produkte, Globalisierung oder Strukturwandel hervorgerufen werden.

Förderbanken in  Deutschland – wo und wer?

Die Förderbanken in Deutschland in Bund und Land „geteilt“. Es gibt die Bundesförderbanken und die Landesförderbanken. Bei den Landesförderbanken gibt es selbstständige und unselbstständige. Und bei den selbstständigen Landesförderbanken gibt es öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Förderbanken.

 

Zu den Bundesförderbanken gehören die KfW und die Landwirtschaftliche Rentenbank. Diese beiden Förderbanken arbeiten bundesweit.

Zu den Landesförderbanken, die in den einzelnen Bundesländern aktiv sind und auch regional arbeiten, gehören Folgende:

 

  • Baden-Württemberg: L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg
  • Bayern: LfA Förderbank Bayern,  Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Anstalt der BayernLB)
  • Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
  • Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
  • Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Geschäftsbereich der NORD/LB)
  • Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK
  • Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Saarland: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
  • Sachsen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA) (Anstalt der NORD/LB)
  • Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Thüringen: Thüringer Aufbaubank (TAB)

 Bei den Aufgaben der Förderbanken hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine umfassende Aufgabenliste ergeben. Diese Aufgaben sind in den politischen Zielen der Eigentümer der jeweiligen Förderbanken begründet(!). Die wesentlichen Förderbereiche sind:

  • Mittelstand
  • Risikokapital
  • Agrarwirtschaft
  • Infrastruktur
  • Wohnungs- und Städtebau
  • Umweltschutz
  • Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Fischerei und Aquakultur
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

 

Geschäftsfelder der Förderbanken:

Die verschiedenen Arbeitsfelder der Förderbanken sind in den Geschäftsfeldern organisiert. Die umfangreichen Möglichkeiten werden durch Verordnungen, Bestimmungen, Gesetze, etc. geregelt und sind darin eingefasst. Zu den Geschäftsfeldern der Förderbanken gehören:

 

  • Durchführung von öffentlichen Förderaufgaben
  • Beteiligungen an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen europäischen Finanzierungsinstitutionen mitfinanziert werden
  • Gewährung von Darlehen und anderen Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände
  • Maßnahmen rein sozialer Art (bspw. Mitarbeiterkredite, soziale Wohnraumförderung etc.)
  • Exportfinanzierungen außerhalb der EU, des EWR und von Ländern mit offiziellem Status als EU-Beitrittskandidat, soweit diese im Einklang mit den für die Gemeinschaft bindenden internationalen Handelsabkommen, insb. den WTO-Abkommen stehen.

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