Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen

Der Begriff „Fördermittel“ ist kein klarer Begriff im juristischen oder betriebswirtschaftlichen Sinne. Die aktuell verwendete Definition der Bundespolitik verwendet die folgende Definition: Fördermittel sind finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung, die zweckgebunden in Form einer Projektförderung zur Erreichung politischer Zielsetzungen im Rahmen der eigenen Aufgaben des Empfängers ausgereicht werden. (Quelle: IfS, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH – Entwicklung von Performanceindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen, BMWI Gutachten 2010)

 

Somit sind Fördermittel: Zuschüsse, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen! Dem Leser fällt hierbei auf, dass einiges an Begriffen fehlt, die man im Allgemeinen als Fördermittel bezeichnet. Das was fehlt sind die unbaren Förderungen und die Begünstigungen in verschiedenen Bereichen der Steuern (z.B. Umsatz- Stromsteuer), aber auch der gesamte Kreditbereich! Somit gehören die geförderten Kredite nicht zu den Fördermitteln – aber zu den Beihilfen!

 

Was ist denn der Kreditbereich bzw. was sind die Förderkredite – die ja eigentlich nicht zu den Fördermitteln gezählt werden!? Ein Förderkredit ist ein billiges Bankdarlehen. Dieses Darlehen ist im Allgemeinen genauso zu besichern, wie jedes andere Bankdarlehen auch. Einer der Vorteile eines Förderkredites ist die günstige Kondition, die durch die Bonität der Förderbanken entsteht und über die „Hausbank“ an das Unternehmen „durchgeleitet“ werden kann. In manchen Regionen oder bei der Schaffung oder Erhaltung (neuer) Arbeitsplätze kann es zusätzlich zu Zinszuschüssen für den Förderkredit des Unternehmens kommen, die dann den bereits geförderten Förderkreditzins nochmal reduzieren. Wahrscheinlich werden aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen auch noch kurzfristig Tilgungszuschüsse zu den Förderkrediten kommen – was dann ja eigentlich ein Zuschuss wäre. Dazu an anderer Stelle mehr. Förderkredite sind oftmals mit tilgungsfreien Jahren ausgestattet und können auch endfällig vereinbart werden. Es gibt dabei Laufzeiten bis zu 30 Jahren und die Förderkredite sind mit anderen Förderungen (z.B. Zuschuss) kombinierbar.

 

Wieder zurück zu den Fördermitteln: Den Zuschuss kann man definieren und zwar: Ein Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung. Das können somit Barmittel, Güter oder Dienstleistungen sein. Laut Duden ist der Zuschuss ein Betrag, den jemand erhält, um ihm bei der Finanzierung einer Sache zu helfen. Hier gibt es den Gründungszuschuss, den Lohnkostenzuschuss, den Projektkostenzuschuss und den Regionalzuschuss. Zuschüsse sind also Beihilfen und gehören auch zu den Fördermitteln!

 

Als zuschussähnlich bezeichnen wir die Zulage. Hierbei handelt es sich um ein separates Gesetz mit einem Rechtsanspruch für den Antragsteller. Die Zulage nimmt somit eher eine Sonderstellung ein, da ein Rechtsanspruch eher ungewöhnlich ist. Neben der Zulage gibt es noch die Steuervergünstigungen, die Ausnahmen beim Umfang einer Steuer oder der Steuerpflicht (z.B. Stromsteuer) bietet. Im Sinne der Definition einer Subvention muss es sich um den Verzicht einer Erhebung einer Steuer handeln. Dieser Verzicht kann teilweise oder vollständig sein. Eine Verschiebung eine Besteuerung (vorgezogene Abschreibung) ist keine Steuerbegünstigung in diesem Sinne.

 

Subventionen - was sind das?

Blick man in den Ursprung des Wortes und nutzt Latein für die Ableitung ergibt sich das Wort subvenire. Es bedeutet „zu Hilfe kommen“.

Schauen wir uns bei der Definition „Subventionsbetrug“ in §264 Strafgesetzbuch (StGB) den Absatz 7 an: (1) Subventionen im Sinne dieser Vorschrift ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dienen soll. (2) … eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.

Subventionen fallen somit unter die Beihilfen!

 

Eine weitere Ableitung ist in der Definition nicht vorgesehen und wir behelfen uns mit Wortstrukturen aus dem Subventionsbericht der Bundesregierung. Es gibt die folgenden Subventionsarten:

 

  • Förderung: Erschließung neuer Wirtschaftsfelder
  • Anpassung: Änderung der Wirtschafts- und /oder Gesellschaftsformen
  • Erhaltung: Schützenwerte Strukturen (kulturell oder sozial)

  

Es gibt also eine juristische Definition von Subventionen aber keine von Fördermitteln. Leider verwendet auch die betriebswirtschaftliche Lehre diesen Begriff nicht im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung.

 

Wir nutzen daher die nachfolgende Festlegung der folgenden Begriffe um Fördermittel bzw. Subventionen besser verständlich zu machen:

 

  • Förderart: beschreiben die unterschiedlichen Finanzierungsformen der Fördermittel (inkl. Förderkrediten!) 
  • Förderbereich: beschreibt die Sichtweise der Politik in Bezug zum Grund der Förderung
  • Förderanlass: stellt den Grund der (geplanten) Kapitalverwendung im Unternehmen bzw. im Vorhaben dar

Jetzt können wir die Förderarten ableiten und dann kommen wir auf Folgendes:

 

Die Förderarten (grundsätzlich) sind

  • Zuschüsse,
  • Steuervergünstigungen,
  • zinsgünstige Darlehen (Förderkredite),
  • Beteiligungen,
  • Bürgschaften
  • und Kombinationen daraus.

Man kann Fördermittel dabei grundsätzlich in zwei Hauptbereiche teilen.

Erstens die „ohne Sicherheiten“ vergeben werden und zweitens die „mit Sicherheiten“ vergeben werden. Bei ersteren gibt es die „rückzahlbaren“ und die „nicht rückzahlbaren“. Bei den „rückzahlbaren“ wiederum gibt es den Eigenkapitalersatz, die öffentliche Beteiligung, das Nachrangdarlehen und die Anschubfinanzierung. Bei den „nicht rückzahlbaren“ gibt es den Zuschuss, die Zulage, den Steuervorteil und die Sachzuwendung.

 

Bei dem zweiten Hauptbereich gibt es neben den „ohne Sicherheiten“ noch die „mit Sicherheiten“. Bei den „mit Sicherheiten“ unterscheiden wir die „mit anteiliger Haftungsentlastung“ und die „mit voller Bankhaftung“. Bei denen mit „anteiliger Haftungsentlastung“ gibt es die „mit Haftungsfreistellung“ und die mit „Ausfallbürgschaft“. Bei denen mit „voller Bankhaftung“ ergibt sich keine weitere Unterteilung: es ist volle Bankhaftung.

 

Wenden wir uns nun den Förderbereichen zu.

Dieser beschreibt die Sichtweise der Politik für welche Bereiche es Förderungen (nicht nur Fördermittel!) gibt:

  • Personenförderung,
  • Projektförderung,
  • Regionalförderung,
  • Sachförderung
  • und Mittelstandsförderung

 

Die Dritte und letzte Gruppierung betrifft den Förderanlass, und somit den Grund für die Verwendung der Förderung:

 

Hierzu gehören unter anderem die

  • Existenzgründung,
  • Unternehmensnachfolge und Unternehmenskauf,
  • Beteiligung,
  • Gebäude,
  • Maschinen,
  • Umlaufmittel,
  • Förderung für Forschung & Entwicklung,
  • Außenwirtschaftsförderung,
  • Umwelt,
  • Energie,
  • Liquiditätshilfe,
  • Konsolidierung,
  • etc.

 

Fazit: Wer Fördermittel nur mit Förderkrediten in Verbindung bringt, grenzt viele finanzielle Möglichkeiten für Unternehmen aus. Wer Beihilfen sagt, nutzt einen umfassenden Begriff über alles hinweg und lässt nichts aus, denn Beihilfen umfassen auch die Förderkredite.

Subventionen wiederum sind Beihilfen. Für uns als Fördermittel-Berater gehören alle Bereiche – auch die Förderkredite zu den Fördermitteln. Wir müssten eigentlich „Beihilfe-Berater“ sein – aber der Begriff ist nicht so eingängig wie Fördermittel-Berater.

Wir nutzen bei Kundenaufträgen alle Möglichkeiten der Beihilfenberatung, die dem Kunden nützlich sind.

 

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