Fördermittel, Fördergelder und Zuschüsse in Krisen

IN UNTERNEHMENSKRISEN FÖRDERMITTEL NUTZEN

Liquiditätshilfen, Akutkredite und Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit auf Staatskosten?

Fördermittel für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit im Unternehmen und damit quasi Abwehr einer möglichen Insolvenz bei Unternehmenskrisen? Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für den deutschen Mittelstand und  da besonders für kleine und mittlere Unternehmen? Liquiditätshilfen wenn die Bank schon „abwinkt“? Fördermittel als Massedarlehen für Insolvenzverwalter um eine neue Unternehmenszukunft einzuleiten? Ist die Förderung von sogenannten „Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)“ politisch korrekt?

Die Frage, ob es korrekt ist, dass es Fördermittel auch für Unternehmen gibt, die sich in einer (möglichen) Krise befinden ist schon angebracht. Auch die EU-Kommission hat sich dazu Gedanken gemacht, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Deswegen möchten wir Ihnen hier einen ersten Einblick verschaffen und die Rahmendaten zum Thema „Unternehmen in Schwierigkeiten“ übermitteln.

Der Begriff „UiS“ bezeichnet in den Fördermittelrichtlinien ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Das bedeutet zum Beispiel, dass Unternehmen einen Fördermittelantrag für bestimmte finanzielle Mittel stellen können, wenn die ersten Anzeichen einer Krise sich andeuten oder auch noch wenn Unternehmen schon in der Krise stecken.

Die materiellen Parameter von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ die ausschlaggebend sind, um eine Antragsberechtigung zu begründen, sind folgende:

·         steigende Verluste

·         sinkende Umsätze

·         wachsende Lagerbestände

·         Überkapazitäten

·         verminderter Cashflow

·         zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung

·         Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes

Man kann sich aber auch gemäß der Formaldefinition in den Leitlinien orientieren, die dann wie folgt definiert ist: ein Unternehmen unabhängig von der Größe befindet sich insbesondere in folgenden Fällen in Schwierigkeiten, wenn

a) Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist.

b) Bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist.

c) Unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Von der EU-Kommission gibt es die „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“ also nur für bestimmte und eindeutige Situationen eines Unternehmens. Es sind viele Seiten Papier, aber einen Textteil möchte ich hier zitieren:

„…Daraus folgt, dass Unternehmen nur für staatliche Beihilfen in Betracht kommen sollten, wenn sie alle Möglichkeiten des Marktes ausgeschöpft haben und diese Form der Unterstützung erforderlich ist, um ein klar definiertes Ziel von gemeinsamem Interesse zu erreichen. Auf der Grundlage dieser Leitlinien sollten Unternehmen nur einmal in zehn Jahren Beihilfen erhalten können („Grundsatz der einmaligen Beihilfe“).

Joaquín Almunia, Vizepräsident der Kommission und Wettbewerbskommissar weist weiter auf folgendes hin:

„…Es wurden neue Bestimmungen aufgenommen, die vorübergehende Umstrukturierungshilfen für KMU (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) erlauben, um die Gewährung staatlicher Unterstützung für Umstrukturierungsvorhaben zu vereinfachen und etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs in Grenzen zu halten. Dabei soll auf weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen wie Darlehen und Garantien zurückgegriffen werden (an statt struktureller Zuwendungen wie Direktzuschüsse und Kapitalzuführungen). Diese Unterstützung kann fortan auf der Grundlage eines vereinfachten Umstrukturierungsplans für maximal 18 Monate gewährt werden….

Liquiditätsplanung für die Fördermittelbeantragung ist entscheidend

Gehen wir einen Schritt weiter, hinterfragen das und sehen hinter die Kulissen: Wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten einen Fördermittelkredit – z.B. eine Liquiditätshilfe beantragt, dann ist diesem aktuellen Unternehmenszustand ja eine (negative) Entwicklung vorausgegangen. Der Finanzierungsbedarf ist in den meisten Fällen nicht plötzlich aufgekommen. „Wie konnte es dazu kommen?“, muss sich der Unternehmen schon fragen lassen. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine erneute Schieflage nicht nochmal notwendig zu machen? Hat die Geschäftsführung jetzt endlich Maßnahmen zur Unternehmenssteuerung eingesetzt, um zukünftig die dauerhafte Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten?

Unternehmen mit Liquiditätsbedarf oder Bedarf einer Umstrukturierungsbeihilfe müssen nicht zwangsläufig kurz vor Insolvenz stehen. Wenn aber zu spät reagiert wird, kommt es leider oftmals dazu.

Gedankeneinschub: „Könnte das ein Grund sein, warum man für diesen Unternehmenszustand Fördermittel bereitstellt?“ Wenn wir in unseren Vorträgen solche Fälle schildern, wird oft gefragt: „Ist das gerecht?“ Gemeint ist dann, ob es gerecht ist, dass ein Unternehmen noch Fördermittel bekommen soll, obwohl die Geschäftsführung dafür (mit)-verantwortlich ist, dass geförderter Finanzierungsbedarf besteht und andere Unternehmen, die Ihre Hausaufgaben gemacht haben und sich durch wirtschaftlich sinnvolles Handeln in einer stabilen Lage befinden nicht auf staatliche Hilfen zurückgreifen müssen. Gemeint ist im Detail: Warum dem „schlechten“ Unternehmen noch Fördermittel aus Steuergeldern in den Rachen werfen, anstatt es den „guten“ Unternehmen zu geben.

An dieser Stelle möchten wir ihnen aber sehr eindringlich mitteilen, dass auch die „guten“ Unternehmen auf Fördermittel zurückgreifen können. Es muss ja nicht immer eine Liquiditätshilfe, oder Umstrukturierungsbeihilfe sein. Es gibt Fördermittel für alle Lebensphasen eines Unternehmens. Von der (Vor)-Gründung, über den Unternehmenskauf bzw. die Unternehmensnachfolge, Auslandsinvestitionen, Forschung und Entwicklung bis zu Innovationszuschüssen. Fördermittel für Restrukturierung und Sanierung sind nur ein Teil im Förderdschungel. ABER: Nur wer Anträge auf Fördermittel richtig stellt, kann auch Fördermittel bekommen! Egal welches Unternehmen!

Unsere Aufgabe ist es den Zugang zu den gegebenen Förderungen zu ebnen, dann zu beantragen und die Auszahlung zu erwirken. Deshalb ist es eigentlich ganz einfach: Ohne richtig gestellten Antrag keine Förderung. Ob für „gute“ Unternehmen oder für „schlechte“ Unternehmen.

Bevor so ein Fördermittel zur Verfügung steht, sind auf Landes- oder Bundesebene o.ä. die Formalien zu prüfen. Formalien die die EU-Kommission vorgibt! Es muss sich der jeweilige Fördermittelgeber bzw. Förderbank aus dem jeweiligen Bundesland mit dem jeweiligen möglichen Bedarf an diesem oder jenem speziellen Fördermittel auseinandersetzen. Die Bundeshaushaltsordnung ist auch noch oftmals zu beachten. Dann der Vertrag über die allgemeine Zusammenarbeit der EU, dann die Beihilferichtlinien, dann die einzelnen Richtlinie über die möglichen Nutzungsmöglichkeiten, etc. etc..

Wenn also ein Fördermittel durch die Parameter aus den vorgenannten Unterlagen und Richtlinien eingerahmt wird, dann hat sich weit im Vorfeld die EU-Kommission schon mit dem Thema „-… gerechte Verteilung der Fördermittel“ auseinandergesetzt. Jedes Land in der EU entscheidend dann, wie die Umsetzung erfolgen soll.

Fördermittelbeantragung für Unternehmen - Fördermittel nutzen!

Es stellt sich somit nicht mehr die Frage, ob es gerecht ist mit Fördermitteln die Rettung eines Unternehmens voranzutreiben. Im volkswirtschaftlichen Rahmen ist in der EU ein Fördermittel-Plan installiert, der vielen Unternehmen und Personen das wirtschaftliche Bestehen und das Wachstum ermöglichen will. Die einzige Frage, die man in Bezug zu Fördermitteln an Unternehmer stellen kann ist: „Haben Sie Bedarf an Kapital?“ Für welche Situation Kapitalbedarf besteht ist die zweite Frage. Und ob es dann für dieses Unternehmen in der individuellen Situation – egal ob Wachstum, Innovation, Rettung, o.ä.- Fördermittel gibt, wird dann herausgearbeitet.

 

Wie schon in diesem Beitrag weiter vorn erwähnt: „Es ist nicht die Frage nach ungerecht oder gerecht bzw. politisch korrekt“, sondern es ist die Frage nach „Bedarf an Kapital? Ja oder nein!!!“ Denn wo hört Gerechtigkeit auf und wo fängt Ungerechtigkeit an? Man könnte ja auch einem erfolgreichen Unternehmen, das Fördermittel für eine weitere Wachstumsphase erhalten hat, die Frage stellen, ob es nicht ungerecht sei, dass es Fördermittel bekommen hat. Es ist doch erfolgreich und braucht das Fördermittel oder den Zuschuss doch gar nicht! Und an diesem Punkt wird vielleicht allen Lesern klar: es kommt darauf an, was die Politik mit der Förderung bezwecken will. Wenn es zweckmäßig im Sinne der Fördermittelpolitik auf deutscher und/oder europäischer Ebene ist Unternehmen zu fördern, die Liquiditätsbedarf haben, dann sollten die Unternehmen, die Liquiditätsbedarf haben auch einen Antrag auf Förderung stellen (dürfen) und Finanzmittel bekommen!

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