Energieeffizienz wird gefördert – Unternehmen stellen Fördermittelanträge

Das Förderprodukt "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" bietet Zuschüsse für Unternehmen

Klimawandel betrifft jeden von uns. Erderwärmung steigt. Egal wodurch oder was es verursacht: Wir Menschen können eingreifen und positives bewirken. Ein Teil der Lösungen liegt in der Verminderung der CO2-Mengen, die wir Menschen verursachen. Wärme und Strom in Unternehmen sind in der Europäischen Förderpolitik ein wichtiger Förderprogramm-Punkt, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Klimaziele der EU (Reduzierung der ansteigenden Temperaturen) werden durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.  Hier kann „jeder Unternehmer“ seine Investitionen in Umweltschutz und Energieeffizienz mit Fördergeldern, Fördermitteln, Förderprogrammen und Zuschüssen co-finanzieren. Der „Staat“ trägt damit einen Teil der Investitionskosten von Unternehmen, damit es schneller geht mit den Verbesserungen im Klimaschutz bzw. der Klimaverbesserungen. Im Kern sind es eben die Investitionen von Unternehmen, die die Verbesserung der Energieeffizienz verstärken.

 

Energieeffizienz ist auch Umweltschutz, soll CO2-Produktion in Unternehmen reduzieren, schafft geringeren Verbrauch von Strom und Wärme. Und mit der europäischen Vereinbarung zum Klimaschutz gehört das Thema Energieffizienz zu den TOP-Themen der Förderprogramme. Gerade Deutschland macht sich hier stark und bietet Zuschüsse, Fördergelder, Fördermittel und andere Förderprogramme an. Entscheidend ist es den richtigen Förderantrag zu stellen.

 

Das Förderprodukt "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Kredit" unterstützt

Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland

durch zinsgünstige Kredite der KfW in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

 

Je Tonne eingespartes CO2: bis 700€ Zuschuss, max. 10 Mio.€ Zuschuss

… Prozess- und Verfahrensumstellungen

… energetische Optimierung von Produktionsprozessen

… Abwärmenutzung

 

… Investitionen in Produktionsprozessen

Ebenfalls max. 10 Mio.€ Zuschuss für

… Bessere Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung

… energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

 

… Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess

Max. 200.000€ Zuschuss

… elektrische Motoren und Antriebe

… Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung

… Ventilatoren

… Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung

… Anlagen zur Abwärmenutzung

… Wärmerückgewinnung aus Abwässern

 

… Dämmung von industriellen Anlagen

 

Förderfähige Maßnahmen-Investitionen im Detail

Modul 1: Querschnittstechnologien

Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien.

 

Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände.

 

Gefördert werden:

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren,
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus
  • Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess - und Datenerfassungseinrichtungen.

 

 

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung

von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder für kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der

Europäischen Union in ein alternatives System nach Spitzenausgleich -

Effizienzsystemverordnung, Energiemanagement-Software sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software soweit sie im direkten Zusammenhang mit Anlagen und Prozessen stehen.

Als Nebenkosten förderfähig sind auch die Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten.

 

 

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und

gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur

Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Diese können auch die unter Module 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

 

Förderfähig sind insbesondere

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische
  • Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie zum Beispiel Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen - oder Gebäudetechnik,
  • Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (zum Beispiel Organic Rankine Cycle-Technologie),
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sind förderfähig, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie zum Beispiel energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie zum Beispiel Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Weigl (Dienstag, 28 September 2021 12:47)

    Photovoltaikanlagen sind demnach in dieser Förderform also nicht förderfähig?