De-minimis-Verordnung

Das Thema De-minimis oder die De-minimis-Verordnung ist für alle wichtig, die schon gefördert worden sind oder planen Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Warum ist das für Sie wichtig? Die De-minimis-Verordnung beschreibt sogenannte Schwellenwerte der Förderung. Warum gibt es Schwellenwerte?

Was ist die De-minimis-Verordnung?

Die De-minimis-Verordnung regelt quasi die rechnerische Wettbewerbsverzerrung, die Sie oder ein Unternehmen, was eine Förderung bekommen hat oder bekommen soll, gegenüber einem Unternehmen hat, das keine Förderung hat. Also es soll dafür gesorgt werden, dass eine Wettbewerbsverzerrung nicht ausufert und das gilt europaweit. Die De-minimis-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Kommission. Sie ist für die bindend, die Fördermittel nutzen, die innerhalb der die De-minimis-Verordnung auch wirken.

 

Schwellenwerte

Wir schauen uns mal ein paar Schwellenwerte an, wo man drüber (springen?) kann. Damit Sie sich da sicher sind, nicht darüberzufallen, kann ich Ihnen auch noch ein bisschen den Zeitraum erklären, wo das überhaupt zu prüfen ist. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, das permanent zu prüfen. Die allgemeine De-minimis ist für 200.000 Euro gut. Soll heißen, der Wettbewerbsverzerrungsgrad soll in einem Zeitraum zwischen 25 und 36 Monaten 200.000 Euro nicht überschreiten.

 

Zeitraum

Auf den Zeitraum gehen wir gleich noch mal genauer ein, weil der ist sehr sehr spannend auch für Ihre strategischen Entscheidungen der Investition. Das heißt also, allgemein De-minimis 200.000 Euro wert. Das heißt, der Wettbewerbsverzerrungswert soll 200.000 Euro nicht überschreiten.

 

Wie kann ich das haben?

Ein Zuschuss kann, wenn er unter die De-minimis-Verordnung fällt, diesen Wert schon überschreiten. Wenn der Zuschuss 250.000 Euro wäre und er fällt unter die De-minimis-Verordnung, dann sind Sie über dem Schwellenwert und können diesen Zuschuss gar nicht voll nutzen. Sie können ihn nur auf 200.000 Euro nutzen. Das heißt, Sie müssen Ihre Investitionsplanung dementsprechend anpassen. Im Gegenzug kann es sein, dass ein Förderkredit von einer Million Euro einen Subventionswert, also einen De-minimis-Wert von null Euro hat.

Beihilfe und Dienstleistung

 

Es kommt immer darauf an, wie stark eine Beihilfe in dem Förderinstrument eingerechnet wurde, das Sie dann nutzen wollen. Ein anderer Wert ist zum Beispiel die Dienstleistung von allgemein wirtschaftlichen Interesse, dort ist der Wert 500.000 Euro, er ist also wesentlich höher. Das hat auch was mit den Gegebenheiten der Förderung in der DAWI-Verordnung De-minimis zu tun.

 

Werte in Fischsektor  und Agrarsektor senken

Im Fischereisektor, da senken sich die Werte schon ab auf 30.000 Euro. Das kommt daher, weil viele andere Förderprogramme im Fischereisektor auch noch greifen für Unternehmen und damit versucht wird, die gesamte Förderung in einem Rahmen zu halten. Deswegen ist dieser Schwellenwert sehr gering. Im Agrarsektor senkt er sich weiter ab auf 15.000 Euro, weil, wie Sie wahrscheinlich auch wissen, viele landwirtschaftliche Förderungen noch zusätzlich kommen. Das heißt, es gibt neben der De-minimis-Verordnung noch ganz andere Verordnungen, die dann die anderen Förderprogramme, die dort im Agrarsektor nutzbar sind, auch noch regulieren, sodass eine rechnerische Wettbewerbsverzerrung in einem gewissen Maß, der europaweit gilt, auch noch umsetzbar sind.

 

Wenn Sie sich jetzt fragen, mein Gott, was ist das für den Zeitraum, wo muss ich denn da prüfen, wie geht das? Der Zeitraum schwankt zwischen 25 und 36 Monate. Wie kommt diese Schwankung zustande? Nehmen wir ein Beispiel an, Sie haben ein Geschäftsjahr von Januar bis Dezember, dann werden diese zwei, also dann werden zwei Jahre, Januar bis Dezember geprüft und das Jahr aktuell mit dem aktuellen Monat. Das heißt, wenn jetzt Dezember wäre, dann wäre das gesamte rücklaufende Jahr, also zwölf Monate und die zwei Jahre davor, der Prüfungszeitraum, in dem Sie Ihre Förderung zu prüfen haben, ob Sie innerhalb der Schwellenwerte liegen. Wenn wir jetzt Januar hätten, dann hätten wir einen Monat in dem aktuellen Jahr und dann nimmt man noch zwei Jahre aus den vorangegangenen Jahren, dann haben Sie also 25 Monate. Zwei Jahre vorangegangen, plus den Januar aus diesem Jahr, dann hätten Sie 25 Monate. So schwanken also die Berechnungen zwischen 25 Monate und 36 Monate.

 

Investitionsentscheidung

Sie können sie also gestalterisch für sich nutzen, indem Sie Investitionsentscheidungen vielleicht in das nächste Jahr planen oder in diesem Jahr vorziehen, je nachdem welche Schwellenwerte Sie schon bei sich festgestellt haben, sofern Sie schon Förderung nutzen und so ein De-minimis-Wert sich bei sich selber schon führen oder eine Bescheinigung von einer Förderschule bekommen haben. Die De-minimis-Bescheinigungen sind grundsätzlich permanent aufzubewahren und Sie müssen Sie auch immer nachhalten.

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