Haftung Geschäftsführer, wenn er keine Förderprogramme nutzt

Fördermittel beantragen ist das Eine, diese auch zu bekommen und zu behalten ist das Andere. Wer öffentliche Förderprogramme nutzen will, sollte sich auch mit den haftungsrelevanten Themen der öffentlichen Förderung beschäftigen oder einen Experten an seiner Seite haben.

 

Nichtbeantragung, falsche Beantragung, fehlerhafte Beantragung, falsche Angaben, nicht gemachte Angaben, falsche Verwendung der Förderung gegen den Zweck der Förderung, Fristversäumnisse, und auch Themen wie Fahrlässigkeit und Vorsatz sind Haftungsthemen bei der Nutzung von öffentlichen Förderprogrammen.

 

Mögliche Fehler in Bezug zu öffentlichen Förderprogrammen: 

  • Kein Antrag gestellt
  • Antrag falsch gestellt
  • Antrag an die falsche Förderstelle bzw. Förderorganisation gesendet
  • Termine und Fristen nicht eingehalten
  • Investitionen nicht innerhalb vereinbarter Fristen vorgenommen
  • Maßnahmenbeginn vor Antragstellung und vor Stellungnahme der Förderstelle, durch z.B. a) der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder b) der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder c) die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder d) eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
  • de-minimis Verordnung nicht beachtet
  • KMU-Definition und damit abhängige Förderung nicht beachtet
  • Rückforderung (Verfahren) in der Schwebe
  • Betriebsverlagerung aus der Vergangenheit oder in Zukunft sind nicht regelkonform zur Förderung
  • Falsche oder unrichtige Angaben unter Bezug §264 Subventionsbetrug, als da unter anderen sind:  Angaben zum Antragsteller, ggf. Angaben in einer Nutzungs- beziehungsweise Leasingvereinbarung,  b) Rechtsform und steuer- bzw. gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, c) Vorförderungen der Betriebsstätte bzw. der erworbenen gebrauchten Wirtschaftsgüter, Angaben zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen in Vorjahren, inklusive Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen, d) Beteiligungsverhältnisse, e) Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, zum Jahresumsatz, zur Jahresbilanzsumme, inklusive KMU-Anlagensatz, f) Investitionsort und weitere Betriebsstätten, g) Angaben zum Investitionsvorhaben, soweit sie als Tatsachen bereits heute sicher feststehen, h) Wirtschaftszweig, Fertigungsprogramm oder Art der gewerblichen Tätigkeit, i) Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze bei Antragstellung und Anzahl der Dauerarbeitsplätze im Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung, j) Angaben zu Verlagerungsinvestitionen, k) Verdiente Abschreibungen in den letzten drei Jahren, l) Buchwerte der wiederverwendeten Vermögenswerte und Abschreibungen in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Antragstellung, m) Beginn der Arbeiten des Investitionsvorhabens, n) Angaben zu anderen öffentlichen Finanzierungshilfen, o) Angaben zum Erwerb von Grundstücken oder Bauten von der öffentlichen Hand sowie zum Kaufpreis
  • Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils
  • Mitteilungspflichten nicht beachtet
  • etc.

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