Finanzierung ohne ihre (Haus-)Bank – mehr Liquidität für Wachstum mit den richtigen Förderprogrammen

Von den rund 3.6 Millionen Unternehmen in Deutschland, haben rund neunzig Prozent einen Umsatz unter einer Million Euro netto. Damit verbunden ist bei diesen Unternehmen ein Gewinn von unter einhunderttausend Euro pro Jahr (vor Steuer). Betrachten wir dagegen die Notwendigkeit von immer wieder notwendigen Investitionen im Unternehmen (Digitalisierung, Unternehmenskauf, Innovation, Energieeffizienz, etc.), ist es wie folgt: Viele tausend Unternehmen stehen vor dem Problem, dass nicht immer zum notwendigen bzw. richtigen Zeitpunkt, die richtige Menge an Kapital (Geld) im Unternehmen zur Verfügung steht. Auch die (Haus-)Bank ist nicht immer der passende Ansprechpartner, wenn eine Investitionsfinanzierung geplant ist. Hürden sind des Öfteren:  Bonitätsunterlagen sind nicht aktuell gepflegt, oder ein anderes Hauptthema ist fehlendes Eigenkapital im Unternehmen. Viele Banken haben dazu interne Hürden bei der weiteren Kreditvergabe – da können Unternehmen keinen Einfluss nehmen und die Finanzierung wird nicht genehmigt. Mit den verschiedenen Hürden ergeben sich Wachstumsstörungen in Unternehmen, weil nicht rechtzeitig investiert wird. Einige Hürden können vom Unternehmer genommen werden, weil er selbst darauf Einfluss hat. Aber andere Hürden müssen anders gelöst werden.

 

Oftmals liegt die Lösung im Bereich des Eigenkapital: Geringes Eigenkapital und damit verbunden auch oftmals eine zu geringe Liquidität für Wachstumsinvestitionen, ist für viele (kleine) Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft das größte Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen und frischer Liquidität. Um die Hürde „zu geringes Eigenkapital“ einfacher zu überspringen und auch um bessere Finanzierungschancen zu bekommen gibt es Förderprogramme auf Eigenkapitalbasis. Mit diesen Eigenkapitalförderprogrammen wird auch die Risikotragfähigkeit des Unternehmens erhöht und damit wird die Finanzierungsreichweite wesentlich verbessert. Eines der Eigenkapitalförderprogramme ist der der Mikromezzaninfonds in Deutschland. Dieses Förderprogramm hat ein Volumen von 228 Millionen Euro und wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Programm) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert. Dieses Förderprogramm hat somit nichts mit der (Haus-)Bank zu tun. Der Antrag zu diesem Eigenkapitalförderprogramm wird online gestellt und ohne Zutun der (Haus-)Bank.

Wieso ein Mikromezzaninefonds?

Die „großen“ Unternehmen können sich für Wachstumsambitionen am Kapitalmarkt (einfach) zusätzliches Eigenkapital durch z.B. einen Börsengang verschaffen. Eine andere Möglichkeit sind langfriste Kapitalüberlassungen von privaten Investoren. Bei kleinen oder kleineren Unternehmen hingegen ist der Zugang zu Eigenkapital mit mehr Hürden versehen. Auch der technische Aufwand bzw. die Bürokratie ist oftmals mit großen Hürden verbunden. Diese sind für die kleineren und kleinen Unternehmen in der Regel nicht zu überwinden. Deshalb gibt es eine einfacherer und (Haus)-Bankunabhängige Eigenkapitalfinanzierung aus dem Mikromezzaninefonds. Zweck des Förderprogrammes: die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen.

Mikromezzaninefonds – die wissenschaftliche Begründung

Regelmäßig müssen Förderprogramme bzw. Förderinstrumente evaluiert werden, um damit auch die Finanzmittel entweder zu rechtfertigen oder zu Hinterfragen. Es wird deshalb nicht einfach mal so ein Förderinstrument in die Welt gesetzt, sondern müssen gerechtfertigt sein. Für diesen Mikromezzaninefonds würde das Unternehmen „Evers & Jung“ beauftragt eine Ex-Ante Bewertung vorzunehmen. Hier ein Auszug davon: „Das Gründungsgeschehen in Deutschland ist seit 2012 von einem negativen Saldo aus Existenzgründungen und Liquidationen geprägt. Die Anzahl der Vollerwerbsgründer lag 2013 auf einem historischen Tiefstand. Nachholbedarf besteht vornehmlich bei Vollerwerbsgründungen von Frauen, deren Anteil mit nur einem Drittel deutlich unterrepräsentiert ist und bei Gründungen von Migranten oder Arbeitslosen, die mit besonderen Schwierigkeiten beim Weg in die Existenzgründung konfrontiert sind. Insgesamt stellt sich die Bestandsentwicklung von KMU in Deutschland stabil dar. Kleinste Unternehmen weisen allerdings einen Rückgang der Eigenkapitalquote auf, der mit einer Erhöhung der Krisenanfälligkeit einhergeht.“ Alle weiteren Details dann in der gesamtem Ex-Ante-Bewertung.

Was bietet der Mikromezzaninefonds?

Aus dem Mikromezzaninefonds wird Mezzaninkapital bankenunabhängig für Unternehmen bereitgestellt. Dieses Kapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit der Beteiligung – ohne dass Anteile abgegeben werden und ohne das neue Gesellschafter hinzukommen oder Stimmrechte geändert werden - wird daraus für das antragstellenden Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital. Durch das frische Eigenkapital wird das Rating verbessert, damit auch die Bonität und damit wird die Finanzierungsreichweite vergrößert. Eine Voraussetzung dabei ist, dass das Unternehmen – welches diese Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) nutzen möchte, eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung vermuten lässt und diese in Planungsunterlagen darlegen kann.

Wie und wer wird mit dem Mikromezzaninefonds gefördert?

Die Förderung für junge und alte Unternehmen erfolgt als stille Beteiligung. Auch Gründer (m/w/d), die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen, sind antragsberechtigt. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

Die Beantragung sieht in der Regel eine maximale Beteiligungshöhe von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren vor. ABER: Es gibt noch höhere Beteiligungssummen für die sogenannten „Zielgruppen-Unternehmen“: das sind Unternehmen, die ausbilden, oder die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen werden besonders hoch gefördert.

 

Bei Zielgruppen-Unternehmen ist die maximale Beteiligungssumme 150.000 Euro – damit dreimal so hoch wie sonst üblich. Hierbei ist die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt. Die Tilgung erfolgt für alle gleich: Bei zehn Jahren Laufzeit sind die ersten sieben Jahre tilgungsfrei und dann startet die Tilgung in Jahr acht. Das schafft weitere Liquiditätsvorteile und das Kapital kann in Wachstumsprojekte investiert werden.

Zu welchen Konditionen kann der Mikromezzaninefonds genutzt werden?

Das Mezzaninekapital hat in der Regel eine ergebnisunabhängige Vergütung von acht Prozent pro Jahr. Diese ist zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich. Diese kann für Unternehmen mit besonders guter Bonität auf 6,5% pro Jahr gesenkt werden. Hinzu kommen weitere Senkungsmöglichkeiten, weil eine zusätzliche Förderung in dieses Förderprogramm „eingebaut“ wurde. Der europäische Sozialfonds - Bereich REACT-EU - reduziert die ergebnisunabhängige Vergütung bis zum 31.12.2023 auf 4 % pro Jahr. Das einmalige Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage ist fixiert und zahlbar bei Auszahlung. Hinzu kommt eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% pro Jahr. Ein weiterer Vorteil ist es, dass keine Sachsicherheiten zu stellen sind!

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grundsätzliches für den Mikromezzaninefonds

Die Beantragung erfolgt online und wird dann von den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften – das sind spezielle Förderstellen – bearbeitet. Die mittelständische Beteiligungsgesellschaft beteiligt sich auf Basis des „Garantie-/Mikromezzaninfonds“ in Form einer typisch stillen Gesellschaft (s.a. Definitionen in §§ 230ff. HGB) am Handelsgewerbe (§ 1 Abs. (2) HGB) eines Unternehmens.

Nach § 231 Abs. (2) HBG ist eine Verlustbeteiligung durch die mittelständische Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen, es besteht keine Nachschusspflicht.

 

Der Beteiligungsvertrag wird zwischen Unternehmen, das ist der Beteiligungsnehmer und der mittelständische Beteiligungsgesellschaft sowie unter Mitwirkung sämtlicher Gesellschafter des Unternehmens abgeschlossen. Mögliche Beteiligungsnehmer sind kleine und Kleinstunternehmen in der Rechtsform einer Einzelfirma, GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG. Für die Beteiligung erhält die mittelständische Beteiligungsgesellschaft eine Haftungsfreistellung und Finanzmittel aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds.

Was wird mit dem Mikromezzaninefonds gefördert?

Gefördert werden sämtliche Investitionen eines Unternehmens in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Fazit zum Mikromezzaninefonds

Unternehmen, ob jung oder alt, haben immer Bedarf an Kapital. Mit Kapital wird weiteres Wachstum möglich und schafft eine Verbesserung der Zukunftsfähigkeit. Mit dem Eigenkapitalförderprogramm aus dem Mikromezzaninefonds kann benötigte Eigenkapital und zugleich mehr Liquidität in ein Unternehmen fließen und dort unternehmerisch wirksam eingesetzt werden.

 

Nächster Schritt: Fördermittelberatung nutzen - Kontakt mit uns aufnehmen

Wenn Sie Investitionen planen, dann nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit sie die Förderprogramme in der richtigen Art und Weise nutzen können.

 

An service@federconsulting.com können Sie uns eine E-Mail senden. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter (gebührenfrei) 0800-1230020.

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