Maßnahmenbeginn

Wenn Sie Investitionen planen und keine Fördermittel verlieren wollen, dann ist der Begriff Maßnahmenbeginn der wichtigste Faktor für Sie und Ihre Vorhaben. Der Begriff Maßnahmenbeginn entscheidet quasi da drüber, ob Sie Fördermittel bekommen oder nicht.

An einem Beispiel festgemacht wäre das zum Beispiel, Sie möchten ein Unternehmen kaufen, eine (Energie?) Effizienzmaßnahme umsetzen, Mitarbeiter einstellen, ein Gebäude erwerben oder Sie wollen Ihren Betrieb verlagern, Sie wollen energetische Maßnahmen umsetzen, ein Produkt entwickeln, eine Innovation vorantreiben, in diesem Sinne eine Investition vorantreiben.

 

Sie sind also noch in der Planungsphase. Irgendwann kommen Sie von der Planungsphase in die Umsetzungsphase und werden investieren. Wenn Sie vor der Umsetzungsphase nicht die Fördermittelanträge rechtzeitig gestellt haben, dann bekommen Sie für Ihre Investition auch keine Förderung.

 

Sie müssen also weit vor der Umsetzungsphase, also noch in der Planungsphase Fördermittelanträge stellen. Am Maßnahmenbeginn machen Sie selber fest, wann Sie in der Umsetzungsphase sind oder noch in der Planungsphase.

 

Ich habe Ihnen das mal an einer Skizze hier mitgebracht, schauen wir uns das mal. Solange Sie noch in der Planungsphase sind, habe ich erläutert, ist noch alles okay mit Fördermitteln. Entscheidend wird es dann, wenn Sie sogenannte Leistungsübergänge selbst produzieren. Was ist denn ein Leistungsübergang? Ein Leistungsübergang kann sein, Sie unterschreiben einen Mietvertrag oder Sie unterschreiben ein Kaufvertrag für ein Grundstück oder ein Gebäude oder Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag oder einen Lieferantenvertrag für eine Heizungsanlage. Dabei ist ganz entscheidend, dass nicht das Lieferdatum für Sie wichtig ist, sondern das Datum, wann Sie den Kaufvertrag oder Liefervertrag unterschrieben haben, denn das ist der Maßnahmenbeginn.

 

Der Maßnahmenbeginn ist zum Beispiel in einem Kaufvertrag für ein Unternehmen, nicht der Übergang, wann Ihnen das Unternehmen gehört, sondern wann Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben. Stellen Sie sich vor, Sie werden sich nach langen Monaten der Verhandlung einig und im April eines Jahres haben Sie den Kaufvertrag unterschrieben. Kaufpreissumme ist festgesetzt. Und der Betrieb soll übergehen Silvester Januar des folgenden Jahres. Das heißt, Sie sitzen noch im Februar, März, April, haben das Unternehmen noch gar nicht, aber Sie haben den Kaufvertrag schon unterschrieben. Dann ist der Kaufvertrag also die Unterschrift, Ihre Unterschrift unter dem Kaufvertrag, ist der Maßnahmenbeginn.

 

Sollte dieser Maßnahmenbeginn von Ihnen so festgelegt worden sein und Sie haben kein Förderantrag vorher geschrieben, dann ist keine Förderung mehr möglich. Soll heißen, wenn der Kaufübergang hier hinten ist, das ist die Umsetzungsphase und Sie haben hier vorne, in der Planungsphase, keinen Förderantrag geschrieben, dann bekommen Sie hinten auch keine Fördermittel für den Kauf oder für den Lohnkostenzuschuss. Oder Sie haben einen Mietvertrag für ein Ladengeschäft unterschrieben im April und Sie wollen im September das Geschäft eröffnen, dann ist nicht Eröffnungsbeginn die Maßnahme, sondern der Maßnahmenbeginn ist der Leistungsübergang und das ist der Tag, an dem Sie den Mietvertrag unterschrieben haben und das ist vielleicht Januar, Februar, März, April, also viel viel weiter vorher. Und Sie müssen vor diesem Termin noch viel viel viel weiter vorher, die Maßnahme beantragen mit Fördermitteln.

 

Das heißt also, Sie setzen selber den Maßnahmenbeginn fest, indem Sie Verträge unterschreiben, die rückwärts nicht mehr aufzulösen sind. Es gibt dafür immer Ausnahmen, aber die sind so gering, dass ich Ihnen nicht raten kann, sich es darauf ankommt zu lassen. Sie müssen hier vorne fristgerecht die Fördermittelanträge in der Planungsphase schreiben, damit Sie nachher eine Förderung in der Umsetzungsphase erhalten können. Sie müssen also erst einen Antrag stellen und dann bekommen Sie vielleicht die Mittel. Entscheidend ist, Sie produzieren selber ein Leistungsübergang. Sie unterschreiben einen Mietvertrag, damit ist die Maßnahme begonnen. Sie unterschreiben einen Kaufvertrag, damit ist die Maßnahme begonnen. Sagen muss man noch folgendes, planerische Vorleistung, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, hier vorne sind nicht förderschädlich.

 

Entscheidend ist es bloß dann, wenn Sie Lieferanten in Gang setzen, etwas an Zahlung zu optieren. Das heißt, Sie sind verpflichtet eine Zahlung zu leisten, selbst, wenn die in der Zukunft liegt, es ist völlig egal. Planerische Vorleistung ist okay, aber sobald Sie Verträge für die Investition selbst unterschreiben, ist die Förderung weg.

 

 

Eine Rückwärtsförderung ist nicht möglich. Sollten Sie Interesse haben, um zu wissen, wie man Fördermittelanträge schreibt, oder wollen vielleicht wissen, ob Ihr Investitionsvorhaben förderfähig ist, dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder schreiben das Kommentarfeld Ihrer Frage. Sie bekommen kurzfristig Antwort und können so auf jeden Fall ein Mehrwert für Ihr Unternehmen genießen. 

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