Fördermittelberatung: Eigene App wird gefördert – Zuschuss bis 50.000€ nutzen!

Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit der „Generation: Alles per Handy und Tablett beauftragen“

 

Wer die Förderung berücksichtigen sollte:

Unternehmen und Betriebe sowie freie Berufe aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware. Dabei ist das „digitale Projekt“ innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten abzuschließen. Beginn und Ende setzt das Unternehmen (Antragsteller) dabei selbst fest und ist auch selbst in der Planung verantwortlich.

 

Hürden nehmen – Digitalisierungsfahrplan erstellen

Um die Förderung und damit den Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) zu bekommen, braucht es einen Digitalisierungsfahrplan. Dieser beschreibt das gesamte digitale Investitionsvorhaben (darf noch nicht begonnen worden sein). Darin ist unter anderem beschrieben, wie der aktuelle IST-Stand der Digitalisierung im Unternehmen (Antragsteller) ist. Ergänzt wird dies mit den Zielen, die das Unternehmen (Antragsteller) mit der Investition erreichen will. Ziele können zum Beispiel sein: Wie das Unternehmen (Antragsteller) Prozesse intern oder extern effizienter und digitaler gestaltet wird, oder wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen wird, oder wie das Unternehmen ein neues Geschäftsmodell entwickelt, und/oder damit seine Marktposition ausbauen kann.

 

Praxisfälle mit Zuschussförderung – So wird die Förderung eingesetzt

Die Förderung bzw. der Zuschuss ist unter anderem von Unternehmen in Investitionsbereichen der digitalen Transformation eingesetzt worden, die folgendes zum Ziel hatten: Investitionen von Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten. Ein branchenübergreifender Digitalisierungsprozess mit digitaler Schnittstelle (App), ein verbesserte digitale Geschäftsprozesse im B2B Kundensegment, neues (digitales) Produkt in neuem (digitalen) Markt zu neuer Zielgruppe mit digitalen Endgeräten (App), Leadgenerierungsprozess von mobilen digitalen Werbeflächen, über QR-Codes über die programmierte Webseite, zur Produktauswahl, zum Unterschriftenprozess und Speicherung in der Cloud (Vertragsunterlagenspeicherung), Anpassung der IT-Sicherheit im Unternehmen durch Codierung von Firewalls und Hochsicherheitsspeicher, etc.

 

Förderung geht weiter – das hier ist auch möglich

Und um es allgemeiner auszudrücken und doch konkret zu benennen, und damit diese Förderprogramme noch mehr genutzt werden, können Sie den Zuschuss bzw. die Co-Finanzierung auch wie folgt einsetzen: Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, wie zum Beispiel für datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. Entscheiden damit ist die Voraussetzung (!), dass mit den Investitionen ein Projekt finanziert wird, welches neue Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen als Potenzialhebung im Unternehmen ermöglicht. 

 

Praxisfall Kalkulation

In diesem Förderprogramm beträgt die maximale Summe des Zuschuss 50.000 Euro pro Unternehmen. Somit: Ist ein Investitionsvorhaben mit 100.000€ beziffert, kann der Zuschuss 50% und damit 50.000€ sein. Die Förderung kann in Summe in einem Verbund von Unternehmen erhöht werden, wenn die geplanten Investitionen in sogenannte Wertschöpfungsketten oder in Projektnetzwerken (mehrere Unternehmen arbeiten zusammen) investiert werden. Als Beispiel: drei Unternehmen haben ein Wertschöpfungsprojekt für die Förderung vorgesehen und erhalten je Projekt bis zu 50.000€. Somit in Summe 150.000€ Zuschuss bei 300.000€ geplanter Investitionskosten.

 

Der Zuschuss ist dabei Teil der Gesamtfinanzierung eines Projektes und bemisst sich anteilig an den Investitionskosten. Kleine Unternehmen erhalten dabei mehr Zuschuss (in %) als mittlere Unternehmen.

 

Digitalisierungsplan ist Grundlage der Antragstellung

Um den Zuschuss zu beantragen, ist ein Digitalisierungsplan nötig. Dieser beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus drei Teilen:

Erstens: Ausgangssituation mit Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen einer Selbsteinschätzung. Zweitens: Vorhabensbeschreibung mit Darstellung der geplanten Investitionen, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen, z.B. in Bezug auf das Geschäftsmodell bzw. die Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden. Und drittens: Aussage zur nachhaltigen Wirkung der geplanten Investitionen mit Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekten daraus und auf die weitere Entwicklung des Unternehmens. Dabei ist auf die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens zwingend zu achten, weil dies die Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist. Struktur und Konzept und dies in einer für „fremde“ Dritte (Förderstelle) nachvollziehbaren Art und Weise, sind die Erfolgsfaktoren der Beantragung. Es ist eine sogenannte „Tischentscheidung“: Die eingereichten Unterlagen sind das einzig nutzbare „Material“ für die Entscheidung zur Förderung oder auch zur „Nichtförderung“!

 

Vorhabensbeschreibung – so ist der Start

Folgende Fragen für das geplante Vorhaben sind zu beantworten: Soll Ihr Geschäftsmodell digitalisiert werden und/oder sollen vielleicht digitale Geschäftsfelder (= digitale Produkte und Dienstleistungen) entwickelt bzw. optimiert werden? Sollen Geschäftsprozesse und Arbeitsorganisation bei Ihnen digitalisiert werden? Soll die Erhöhung der Kompetenzen und Fertigkeiten Ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien erreicht werden? Soll die Erhöhung der IT-Sicherheit (Datensicherheit und -schutz) in ihrem Unternehmen erreicht werden? Eine dieser Fragen positiv beantwortet und dann ist die Grundlage für die weiteren Schritte zur Beantragung gelegt.

 

Geplante Innovationen von Unternehmen können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Webseite www.foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die in Frage kommenden Förderprogramme.

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