Zu den förderfähigen Unternehmen zählen aus Sicht der Fördermittelberatung z.B.: Familienunternehmen, Solopreneure, Inhabergesellschaften, Kapitalgesellschaften in Holdingstrukturen, Gründer vor Gründung von Unternehmen, bereits gegründete Unternehmen, Konzerngesellschaften, Startups und alle weiteren Unternehmen, die Investitionen planen.
In den Grundsätzen, Verordnungen und Definitionen ist "ein förderfähiges Unternehmen", wie folgt definiert und die Fördermittelberatung ist oft der beste Schlüssel zum öffnen dieser Potentiale:
„Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.“
Dabei kommt es primär nicht auf die Branche oder den Wirtschaftszweig an!
Jedes Förderprogramm stellt individuelle Rahmenanforderungen und so sind Unternehmen unterschiedlich förderfähig!