Digitalisieren und über 500.000€ ins Unternehmens investieren!

Große Investitionsprojekte Digital – Zuschuss bis 500.000€ erfolgreich nutzen und Zukunft anders erleben

Die Anzahl der kleinen und mittleren Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren weizer langsam reduziert. Vielleicht ist aktuell ein Seitwärtstrend vorhanden, und doch stellen sich die meisten Inhaber dieser Unternehmen eine Frage: Wie wird die Zukunft? Welche Chancen ergeben? Wer füllt die Lücke? Wie kann die Anzahl der Kunden oder der Umsätze und Gewinne erhöht werden? Welche Kommunikationswege bevorzugen die Stammkunden und wie können neue Interessenten erreicht werden? Welche Auswirkungen haben die sozialen Medien? Wird das Thema „ONLINE-KUNDE“ immer mehr auf den Handy´s und anderen mobilen Endgeräten stattfinden? Wie verhalten sich die unterschiedlichen Altersgruppen und wie müssen gerade kleine und mittlere Unternehmen darauf reagieren?

 

Die kleinen und mittleren Unternehmen sind ein bedeutender Wirtschaftszweig in Deutschland. Die meisten Arbeitsplätze, die meisten Ausbildungsplätze, die meisten Steuerzahlungen, etc. Wo wäre Deutschland ohne diese Unternehmen? Auch in Zukunft braucht es stabile Unternehmen und damit zukünftige Lösungen, damit die Wirtschaft im Allgemeinen und Unternehmen und Menschen im Besonderen weiterwachsen, bestehen und im Wohlstand leben können.

 

Nicht nur aus diesem Grund ist gerade diese Unternehmen angehalten in die Gegenwart und Zukunft zu investieren. Ein Investitionsthema ist weiterhin die Digitalisierung. Es gibt sehr unterschiedliche Förderprogramme im Thema Digitalisierung. Einige für kleine Investitionsvorhaben und einige für größere. Im Nachfolgenden sehen wir uns eine Lösung aus den Förderprogrammen an, wenn es um mehrere hundert Tausend Euro Investitionen geht:

 

 

Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen unter zu Hilfenahme von Digitalisierungsprozessen. Dies soll unter anderem erreicht werden durch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen. Antragsteller sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter). 

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung als Zuschuss ist eine Co-Finanzierung bzw. Anteilfinanzierung zu 50%. Der Zuschuss zur geplanten Investition in Digitalisierung ist maximal 500.000,00 EUR für eine Implementierung. Praxisbeispiel: Gesamte förderfähige geplante Investitionen sind eine Million Euro – dann ist der Zuschuss hier 500.000€. Dies als sogenanntes geschenktes Geld vom Staat. Die Laufzeit des Projektes (Anfang Projekt und bis Ende Umsetzung) ist maximal 36 Monaten – somit ausreichend für die wichtigsten Projekte. Es geht hierbei um die Digitalisierung und da ist die Schnelligkeit ein Erfolgsfaktor.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise, Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb, IT-Sicherheit).

 

Praxisbeispiel: Diese Investitionen werden gefördert

Mit dem Zuschuss und den eigenen Mitteln kann ein Projekt maximal eine Millionen Euro an Investitionen führen. Die geförderten Investitionen sind dabei: projektbezogene Ausgaben für eigenes Personal und Lieferungen und Leistungen Dritter.

 

Die projektbezogenen Personalnebenkosten (Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) werden mit einer Pauschale in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben abgegolten.

Indirekte Ausgaben werden in Höhe einer Pauschale von 15 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben (ohne projektbezogene Personalnebenkosten) als förderfähig berücksichtigt.

 

 

Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist hierfür nicht erforderlich. Unter diese Regelung fallen insbesondere folgende Positionen: Gas, Strom, Wasser, sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung), Bürobedarf, Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume, Porto, Kurier, Frachten, Telefon und Kommunikation, Internetgebühren und Internetdomain, Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kaufoption, Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung, Fremdleistungen EDV, Zeitschriften, Bücher, Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service), Nettokaltmiete,  Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung, Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche Abschreibung. Die Summe der Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter soll 50 Prozent der gesamten förderfähigen Projektausgaben nicht überschreiten.

 

Personalausgaben werden gefördert:

Die zuwendungsfähigen Personalausgaben werden monatlich bis maximal 7.200,00 EUR AN-Brutto bzw. jährlich bis maximal 86.400,00 EUR bei einer Vollzeitstelle angerechnet. Das wiederum schafft einen Kostenvorteil und Wettbewerbsvorsprung.

 

Bewertungsschema (Überblick): Um selbst zu erkennen, ob ein Projekt schon förderfähig wäre, gibt es ein Bewertungsschema. Mindestens folgende Positionen müssen positiv beantwortet werden:

 

-        Die beantragte Maßnahme bezieht sich auf Implementierung von Digitalisierungslösungen bei bestehenden betrieblichen Prozessen und Abläufen im Unternehmen/Betriebsstätte.

-        Die mit der Digitalisierungsmaßnahme verfolgten Ziele sind klar definiert.

-        Die mit der Digitalisierungsmaßnahme verfolgten Ziele führen im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Prozessen und Methoden im Unternehmen.

-        Die Beschreibung der Digitalisierungsmaßnahme ist hinsichtlich der geplanten Zielerreichung nachvollziehbar.

-        Abgrenzbarkeit von Förderausschlüssen

-        Angemessenheit der Ausgaben

 

 

Geplante Innovationen von Unternehmen können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Webseite www.foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die in Frage kommenden Förderprogramme.

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